Unsere Brandschutzbeauftragten Berlin
beraten und unterstützen Sie gemäß Baurechtsvorschriften, den
Vorschriften der Unfallversicherungen, den Richtlinien der
Schadensversicherer (VdS) und den Empfehlungen und Richtlinien
der Berufsverbände „Vereinigung zur Förderung des Deutschen
Brandschutzes“ und „Verein der Brandschutzbeauftragten“.
Ein „bestellter Brandschutzbeauftragter“
ist eine speziell ausgebildete Person, die Gefahren erkennen,
beurteilen und Lösungsvorschläge für die Beseitigung geben soll.
Des Weiteren soll er die Einhaltung aller brandschutztechnisch
relevanten Vorschriften (des Gesetzgebers, der
Berufsgenossenschaften und der Versicherer) überwachen.
Der „externe Brandschutzbeauftragte“ wird
wann benötigt?
In vielen Bereichen des Gewerbes, der Industrie und der
unterschiedlichen Dienstleistungsunternehmen wird die Bestellung
von Brandschutzbeauftragten zunehmend durch Berliner
Bauaufsicht, Brandschutzdienststellen, Versicherer und
Geschäftspartner ganz konkret gefordert.
Unabhängig davon ist jeder Arbeitgeber grundsätzlich gesetzlich
verpflichtet, für den Schutz der sich im Unternehmen befindlichen
Personen zu sorgen. Da er nur in den seltensten Fällen alle
Anforderungen selbst erfüllen kann, ist er deshalb gut beraten,
wenn er nicht nur die Aufgaben des Arbeitsschutzes, sondern auch
die Aufgaben des Brandschutzes an geeignete und gut geschulte
Brandschutzbeauftragte delegiert.
Ein effizienter vorbeugender, betrieblicher und abwehrender
Brandschutz im Unternehmen ist unerlässlich, da
Brandschutzmaßnahmen existenzsichernd, sowohl für die einzelnen
Personen als auch für das gesamte Unternehmen selbst, sind.
Wir sind als Brandschutzbeauftragte
gemäß VdS 3111 / vfdb 12-09/01 geschult, zertifiziert und nehmen
an jährlichen branchenspezifischen Weiterbildungen teil.
Die „Brandschutzbeauftragten Berlin“ können auf langjährige
Erfahrung im vorbeugenden Brandschutz zurückblicken, eine
lösungsorientierte Beratung und effektive / kostenbewusste
Ergebnisse bieten.
Warum ist es effizienter, einen
Brandschutzbeauftragten für Ihr Projekt im
Berlin Raum zu beauftragen?
Durch die Übergabe der Verantwortung an einen externen
Brandschutzbeauftragten können alle internen Mitarbeiter sich
weiter auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren. Externe
Brandschutzbeauftragte sind weniger „betriebsblind“ bei
Rundgängen und ihnen ist, durch ihr tiefes Fachwissen und
umfangreiche Erfahrung, ein viel effizienteres Arbeiten möglich. Des
Weiteren sparen Sie als Unternehmer bei Fortbildungskosten,
Fachliteratur und umfangreichen Normsammlungen.
Aufgaben von externen
Brandschutzbeauftragten in Berlin
(u. a.):
•
Als externe Brandschutzbeauftragte übernehmen wir die
Ausbildung oder die Auffrischung der Ausbildung ihrer
Brandschutz-, Evakuierungs- / Räumungshelfer.
•
Jährliche Unterweisung / Brandschutzschulung ihrer
Mitarbeiter.
•
Durchführen von Brandschutzübungen.
•
Interne Brandschutzbegehungen mit Erstellung von
Mängelprotokollen.
•
Befassen mit der Bausubstanz, den Brandlasten sowie mit
sicherheitstechnischen Einrichtungen.
•
Prüfung der Fluchtwege bzw. Fluchtwegkennzeichnung.
•
Erstellen bzw. Prüfung des Alarmplanes, der
Brandschutzordnung Teil A, B oder C, des Flucht- und
Rettungsplanes (inkl. Verhalten im Brandfall), des
Feuerwehrplanes sowie von Feuerwehrlaufkarten.
•
Als Fachplaner-Brandschutz beraten wir Sie auch gern, so Sie
Unterstützung benötigen, zu allen anderen Fragen des
Brandschutzes.
Im Großraum Berlin,
wie auch in den anliegenden Gebieten von Brandenburg sind wir als
Brandschutzbeauftragte oder Ausbilder für Brandschutzhelfer tätig.
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“Brandschutz ist nicht alles,
aber ohne Brandschutz ist schnell alles nichts.”